Mordprozess Tabbo

Synopse der bisherigen Verhandlungen vor dem Hanauer Landgericht

6. November 2014 bis - vorläufig - 6. Februar 2015


Teil I.: Vorbemerkung

Seit Mai 2014 befindet sich der Angeklagte (hier = AnKla), B.G., dauerhaft in Haft. Ihm wird vorgeworfen, seine künftige Vebronia Tabbo - Foto aus Fenster-Ausschnitt

Schwiegermutter Vebronia Tabbo am 23. Mai bis zur Be­wusst­losigkeit stranguliert und irgendwo versteckt zu haben. Später habe er sie in den Ostheimer Wald transportiert und sie dort, stark in Panik geraten, in blutigster und grausamster Weise tot­geschlagen. Sein jüngerer Bruder, G.G., habe ihm möglicherweise dabei geholfen, die Be­wusst­lose in den Nissan Almera des AnKla zu verstauen. Der Vater seiner Verlobten, der Ehe­mann der Ermordeten, habe zumindest ideell an der Vorbereitung des Verbrechens mit­gewirkt.

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Teil II Mordprozess V. Tabbo – Synopse,

1.) Unterstellte Motive des AnKla, Vebronia Tabbo zu ermorden


Beschuldigungen:

a. Schulden: Er habe Spielschulden gehabt und sei spielsüchtig gewesen. Deshalb habe er der Mutter seiner Verlobten den Kredit für die Pizzeria in Höhe von 3000€ nicht zurückzahlen können.

b. Streit oder Konflikte mit Vebronia Tabbo.

c. Lebensversicherung der Ermordeten

d. Persönlichkeitsstruktur: Aufbrausendes und zur Tätlichkeit neigendes Temperament, deshalb mehrere Jobs zuvor schon verloren

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2.) Rekonstruktion des Tuns von Vebronia Tabbo

vor ihrem Verschwinden am 23. Mai 2013

Zeugenaussagen und Vorführung der Video-Aufzeichnung im Penny-Markt                                          Vor der Verhandlung mit Journalisten Nienhoff

Kollegin vom Penny: Vebronia Tabbo war wie immer morgens im Penny putzen. Sie hat den Laden gegen 8 Uhr 20 verlassen.

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3.) Rekonstruktion des Verhaltens und zeitlichen Tuns des AnKla, der Tochter Tt der Ermordeten und anderer Personen am 23. Mai 2013


Zeugenaussagen

Der nächste Fragenkomplex beschäftigte sich damit, ab wann einzelne Familienmitglieder Frau Tabbo´s Ausbleiben bemerkten, ab wann sie es ernst nahmen und wann sich die Tochter an die Polizei gewandt hat.

a. Frau G-K.: Mitarbeiterin der Polizeidirektion Büdingen, hatte am Donnerstag, den 23. Mai

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Vor Zeugenaussage mit neuem Dolmetscher-2

4.) Die Sachverständigengutachten:


Laut der

Zeugenaussage der Frau Y.

wurde die Ermordete am 24. Mai 2013 gegen 19 Uhr 30 aufgefunden. Die Zeugin sei mit ihrem Hund wie üblich auf einem 

auch mit Auto befahrbarem Feldweg im Osthei­mer/­Rom­melshausener Wald spazieren gegangen. Auf dem Rückweg habe ihr Hund plötzlich heftig an der Leine gerissen und sie in den Wald hineingezogen. Dort habe sie dann den toten Körper gesehen. Auf dem Hinweg habe ihr Hund nicht angeschlagen.

 

 

A.) Die mündlich vorgetragenen Berichte über Leichenschau/Obduktion und Analyse des Mageninhaltes der Toten


Um 19 Uhr 55 kam die Polizei auf dem Waldweg angefahren. Die Rechtsmedizinerin (hier = RM) traf um 23 Uhr 22 am Fundort ein. Die Umgebung sei an diesem Spätabend, so die RM, "zunehmend knatschiger" – "ungemütlicher" – geworden. Die Witterung sei schlecht gewesen. Die Leiche (hier = L) habe lagerungsbedingte Todeszeichen aufgewiesen. Die Rektaltempera­tur, gemessen um 0:35 Uhr, habe 10,6° betragen.

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B.) Gutachten über textile Spuren und die Faseranalysen


Die beauftragte LKA-Gutachterin (hier = GA) gab zunächst einen kurzen Überblick über Spurenan­haf­tungen sowie Faserabgaben bei verschiedenen Textiltexturen, Bin­dungs­wir­kungen, auch über direkte/indirekte Faserübertragungen (z.B. auch bei den Analysen selbst) sowie Spurenver­luste/-verschiebungen.            

Anschließend erläuterte sie ihre Vorgehensweisen und Über­prüfungen der Untersuchungsergebnisse.

Es wurden

1. die Textilien (Jacke, Jeans, Sweatshirt, Unterwäsche, BH, Socken, Schuh) und der eine auf­gefundene Schuh von Frau Tabbo sowie

2. die Innenräume von vier Fahrzeugen: VW Touren (AbTa), Nissan Almera (AnKla/Tt), Peugeot ( d.i. ein nicht mehr zugelassener Wagen des AnKla) und der Fiat (Asia-Imbiss)

vergleichend untersucht.

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C.) Gutachten zu DNA-Analysen

Die Sachverständige (hier = SV) des Gerichtsmedizinischen Instituts der Uni Gießen er­läu­terte zunächst die theoretischen Grundlagen der DNA-Analyse und ihr methodisches Vor­gehen bei den konkreten Analysen von Blut und anderen Körperflüssigkeiten. Sie habe insge­samt 9 Einzelgutachten erstellt, vor allem über die Kleidungsstücke der Toten, den gefun­denen Schuh und die Holzteile des Knüppels, der wahrscheinlich das Tatwerkzeug gewesen sei. An allen untersuchten Objekten wurde die DNA der Toten gefunden.

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D.) Molekularbiologisches Gutachten

Der SV, Molekularbiologe vom LKA Wiesbaden, berichtete, er habe mehr als 1000 DNA-Spuren untersucht und die Ergebnisse 2013 in zwei   

Gutachten zusammengefasst. Die untersuchten Spuren stammten vom Leichenfundort, der Wohnung der Familie Tabbos – hier habe man auch mit der Luminier-Methode (Sichtbarmachung von Blutspuren) gearbeitet - von Hose, Socken etc. der Ermordeten, dem Fahrersitz des FIAT und der Nissan-Almera-Ladekante.  

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E.) Psych. Gutachten

 

Der Psychiatrische Gutachter erklärte den AnKla für voll schuldfähig, hielt ihn aber nach all seinen Untersuchungen und Gesprächen mit ihm   Rechtsmedizinerin und Psychologewährend der bisherigen Untersuchungshaft für unschuldig. Unterstützt werde dieses sein gutachterliches Urteil auch von seinen Beobachtungen des AnKla, die er während seiner Anwesenheit bei allen Verhandlungstagen gemacht habe. Sein Urteil sei eindeutig: Herr B.G. ist unschuldig und er kann es auch gar nicht gewesen sein. Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte sei hier nichts weiter aus der psych. Begutachtung wiedergegeben.

 

5. Auswertung der What Apps sowie abgehörter

Gespräche in der Pizzeria DL und im Auto

Die Befragungen des AnKla und der Tt dazu nahmen breiten Raum ein. Immer wieder wurden einzelne Sätze oder Gesprächsteile vorgetragen und nachgefragt, was sie zu bedeuten haben oder aber, nach Meinung von Gericht und StA bedeuten könnten.

Späterer Nachtrag: In der Rückschau beklemmend war hier, dass zahlreiche Abhörmitschnitte von Gesprächen zwischen dem Ankla und der TT zu Sachverhalten, die nichts mit der Mutter zu tun hatten und z.T. lange vor deren Ermordung geführt worden waren, präsentiert wurden. Die Inhalte warfen immer wieder ein schlechtes Licht insbesondere auf die TT. Was zu hören war, schien sie zu belasten, obgleich es dabei nicht um ihre (errst später) ermordete Mutter, sondern um ihre eigenen Konflikte mit ihrem Vater ging. Dabei trat völlig in den Hintergrund, dass alle diese Abhörmitschnitte nichts enthielten, was dem von Kripo und Gericht behaupteten GEständnis des AnKla entsprach, er habe Vebronia Tabbo ermordet. Dieses Geständnis gab es schlicht nicht, was der Vorsitzende Richter aber beiseite schob, als handele es sich um eine vernachlässigbare Lappalie bzw. der Dolmetscher verstehe sein Geschäft nicht so richtig. Das musste einmal mehr verblüffen. Immerhin war dieses angebliche Geständnis der Grund für die Inhaftierung des AnKla und die Tatsache, dass Anklage gegen ihn erhoben und der Prozess überhaupt eröffnet werden konnte. Irgendwelche sonstigen Indizien, Hinweise oder Beweise lagen nicht vor. Die Beweiserhebungen seitens des Gerichts sollten sie erst erbringen. Zum Artikelabschnitt ---

 

 

Vorläufiger Ausblick der Prozessbeobachterin von Altenstadt-online Anfang Februar 2015
Wichtige Fragen und Überlegungen, die nach dem bisherigen Prozessverlauf bleiben:
Dem Gerücht, warum die Geschwister ihrer Schwester Veb­ro­nia gesagt haben sollen, ihre Eltern hätten sie enterbt, ohne ihr und AbTa je das Testament zu zeigen, scheint weder das Gericht noch die Friedberger Kripo nach­gegangen zu sein. Tatsächlich waren die Eltern der Ermordeten relativ begüterte Syrer, die ebenfalls schon lange in Deutschland lebten und hier auch verstorben sind. Für sie und ihre Nach­kommen galt/gilt das deutsche Erbrecht. Danach kann bekanntlich nur dann ein Kind ent­erbt werden, wenn es seine Kindespflichten gegenüber den Eltern oder einem Elternteil in gröbster Weise verletzt hat. Das aber war von Vebronia Tabbo nicht bekannt. Nach der Auskunft, die Vebronia Tabbo und ihr Ehemann von ihren erbenden Geschwistern erhalten haben sollen, sei sie ja auch nicht wegen gröb­lichster Verletzung ihrer Kindespflichten enterbt worden, sondern weil sie einen Mann geheiratet hatte, den die Eltern nicht wollten – eben AbTa. Ein Testament ihres Vaters oder später ihrer Mutter soll Vebronia Tabbo nie zu Gesicht bekommen haben. Und wenn es keines gegeben haben sollte, hätte sie zumindest den ihr gesetzlich zustehenden Teil erhalten müssen. Doch sie hat nie etwas gesehen. Das Erbe haben offenbar allein ihre Geschwister erhalten – oder eingestrichen, je nach dem, was da nun wirklich Sache war.

Hier hätten sich Kripo und Gericht schon mal fragen müssen, was dran ist an dieser Dar­stellung, auch, ob die Geschwister wussten, dass der Enterbungsgrund, den sie ihrer Schwe­ster genannt haben sollen, nach deutschem Erbrecht mit an Sicherheit grenzender Wahr­schein­lichkeit keinen Bestand haben würde – sollte Vebronia Tabbo in naher Zukunft u.U. auf die Idee kommen, sich in dieser Sache an die deutsche Justiz zu wenden. Was das für die fort­laufende Finanzierung des vom Bruder in der Hanauer Str. erworbenen Mehrfamilien­hau­ses hätte bedeuten können – nun, das hätte die Ermittlungsbehörden eigentlich auch inter­essieren müssen. Jedenfalls sofern sie he­raus­gefunden hätten, ja, die Geschichte der Schein­ent­erbung der Vebronia Tabbo durch ihre Geschwister ist wahr und nachweislich.

Nur, dazu hätten die Er­mitt­lungsbehörden Willens gewesen sein müssen, über den Tellerrand eines von ihnen unter­stellten Bezie­hungs­konflikts bei bestehenden Schulden und dauernder Geldnot[1] hinauszuschauen, und eben nicht nur in die eine Rich­tung zu ermitteln.

Das dürfte auch für gewisse andere, meines Wissens nach offene Alibifragen an einige Per­sonen für die Zeiträume gelten, in denen Vebronia Tabbo - laut rechtsmedizinischem Gut­ach­ten - umgebracht worden sein soll bzw. sein könnte, für die aber, und das ist das Ergebnis der bisherigen Prozessverhandlungen, der AnKla ein nahezu lückenloses Alibi hat.

Das Tor zur Wahrheit-LG HanauDass es auch keinen einzigen objektiven Beweis gibt, der seine Schuld belegen könnte, das haben die Gutachten der Sachverständigen bis auf wenige Restzweifel erwiesen – etwa die­jenigen Restzweifel des Molekularbiologen, der meinte, es könne schon sein, dass er nicht alle DNA-Spuren ge­fun­den habe. Augenzwinkernd hatte er hinzugefügt: Um sie alle zu finden, könne er noch 100 Jahre nur in diesem einen Fall DNA-Spuren analysieren,

Dass es sich um ein Tötungsdelikt im Zustand der Panik des Mörders gehandelt hat, ist dagegen sehr viel zweifelhafter, denn:

Wie kann es einem Menschen in Panik gelingen, der so viel direkte und unmittelbare Tö­tungs­kraft aufwenden muss, dessen Atmung infolge der Kraftanstrengungen heftiger geht und dem dabei naturgemäß auch winzige Aerosole (winzige Tröpfchen) aus Mund und/oder Nase entweichen müssen, auf dem von ihm malträtierten Körper keine einzige Spur seiner selbst oder seiner Kleidung zu hinterlassen – und dass bei einer nächtlichen Luftkälte von ca. 3° im Wald, bei der üblicherweise die Nase läuft und der Atem zu kondensieren beginnt?

Das dürfte möglicherweise nur einem gut vorbereiteten Profi mit Handschuhen und DNA-, sonstige Feucht­- und Faserspu­ren vermei­den­der Gesichtsbedeckung gelingen, wenn überhaupt. Einem Laien gelänge es aber mit an Sicherheit grenzender Wahr­schein­lichkeit nur dann, wenn er ein ganz ausge­buff­ter, sehr, sehr vorsichtiger, ja, auch umsichtiger Mensch wä­re.

Warum aber hat/haben er/sie Vebronia Tabbo der­art zugerichtet oder sollten er/sie sie aus welchem Motiv heraus derart zuge­richtet haben? Man bedenke: Der oder die Mörder haben das Gesicht des Opfers so zerschlagen, dass beim Betrachter der Eindruck entstehen kann, der oder die Mör­der hät­ten den Körper regel­recht mit ganz be­stimm­ten Zeichen versehen wollen – für Leute, die diese Zeichen zu lesen verstehen. Man denke dabei vor allem an das eine, das in das In­nere des Kopfes bis zur äußerlichen Unsicht­bar­keit hinein geschlagene Auge, von dem die Rechtsmedizinerin berich­tet hat.

Aber wie auch immer, im Fall der Ermordung der Vebronia Tabbo wären Profi-Mörder, so sie denn Profis gewesen waren, nicht professionell genug vorgegangen, denn

– und das möchte ich noch einmal ausdrücklich festhalten und her­vor­heben:

Der Molekularbiologe hat die DNA-Spuren zweier unbekannter Männer ge­funden. Die Eine auf einer der Socken der Ermordeten, die Andere auf dem Holzknüppelstück, mit dem Vebronia Tabbo erschlagen worden ist.

Merkwürdigerweise haben diese im Übrigen in der DNA-Analyse deutlichen DNA-Spuren im bisherigen Prozess für diese Kammer des Hanauer Landgerichts keine Rolle gespielt. Andere Staatsanwaltschaften und Kripo-Sokos hätten längst gewusst, was sie tun gehabt hätten - nämlich in Altenstadt ein DNA-Massenscreening durchzuführen.

Stattdessen wurde am Frei­tag, den 5. Februar 2015 der jüngere Bruder des AnKla verhaftet – mit der Begründung, der StA halte an seiner Anklage fest und wolle verhindern, dass der Bruder ins Ausland flücht­e, sobald er es er­fahre.

(Letztes Foto oben: Das Hanauer Tor zur Wahrheit)


[1] Allein schon das unterstellte Motiv der familiären Geldnot ist aberwitzig, denn: Wer ermordet aus einem solchen Motiv heraus die Hauptverdienerin der Familie?
 
Altenstadt-online, 6. Februar 2015