Arzt*in und Flüchtling: Abfragekatalog von Körperbeschwerden in Deutsch, Arabisch und iranisch-afghanischem Farsi-Dari

 

In den Praxen der niedergelassenen Ärzt*innen und den Ambulanzen der Krankenhäuser kommt es immer wieder zu Missverständnissen zwischen den dort arbeitenden Ärzt*innen, den Praxisteams und Flüchtlingen. Beide Seiten können sich gegenseitig oft nicht verständlich machen.

Um dem zumindest etwas abzuhelfen, hat der "Altenstädter Freundeskreis für Flüchtlinge e.V." einen Katalog möglicher Erkrankungen/Beschwerden - sozusagen von Kopf bis Fuß und die Seele nicht vergessend -  und weiteren Fragen zur Krankengeschichte zusammengestellt, die die Ursachen, die bisherigen Verläufe und die Therapien betreffen.

 

In deutscher, arabischer und iranisch-afghanisch (Farsi-Dari) Sprache wird zunächst verdeutlicht, wie Flüchtlinge in der BRD vorgehen sollten, wenn sie medizinische Hilfe suchen und in eine Arztpraxis kommen. Wichtig hier auch, welche behördlichen Genehmigungen sie haben müssen, um überhaupt behandelt werden zu können.

Hauptteil ist aber der - durchnummerierte - Abfragekatalog, in dem die Patient*innen u.a. die benannten Körperteile ankreuzen können, in denen sie akute Schmerzen oder sonstige möglicherweise schon länger bestehende Beschwerden/bekannte Erkrankungen haben, wie diese bislang behandelt wurden, wann und wodurch sie möglicherweise verursacht oder ausgelöst worden sind. Anzukreuzen ist aber auch, ob und welche apparativen Untersuchungen bislang bei dem Patienten durchgeführt worden sind.  

Dem Arzt, der Ärztin, liegt der Katalog in deutscher Sprache vor und dem arabisch, afghanisch oder iranisch sprechenden Patienten in seiner Muttersprache.

Beide, Arzt und Patient, wissen also, wovon die Rede ist und um welche diagnostischen und therapeutischen Hilfen es u.U. gehen könnte.

In diesem Katalog wird aber nicht danach unterschieden, ob der Patient oder die Patientin eine Person im nicht abgeschlossenen Asylfeststellungsverfahren ist oder aber bereits anerkannt, sei es als subsidiär Schutzwürdiger, sei es als Person "mit Flüchtlingseigenschaft" - wie es in der nur anscheinend naiven Brutalität dieses Behördendeutschs heißt. Flüchtlinge im nicht abgeschlossenen Asylfeststellungsverfahren erhalten nur (sehr eingeschränkte) medizinische Hilfen bei plötzlich auftretenden Akutbeschwerden; Therapien chronischer Erkrankungen und/oder von Kriegsverletzungen, Folterungen, Unfällen werden nicht bezahlt. Schwangere können dagegen - u.U. - auf umfängliche medizinische Hilfen hoffen.

Altenstädter Freundeskreis für Flüchtlinge e.V. (AFKeV), Altenstadt, den 9.September 2016